Lieber Herr Heiligenhaus,
ich danke Ihnen sehr herzlich für die Rückmeldung. Das CDL Copyright schema erschien mir nicht geeignet. Viel erfolgversprechender wäre in der Tat die Übernahme des ODRL Expression Language XML Schemas. Sie ermutigen also, sich für eine Verwendung des Sprachmittels ODRL zu öffnen? Diese mächtige Option, die offenbar die Etablierung als Zugewinn nutzen kann, besticht schon. Dann wären mein konzeptioneller Teil und die semantischen Implikationen doch wenigstens eine Startlinie für die gemeinsame Entwicklung (oder gemeinsame Machbarkeitsstudie) eines Anwendungsprofils und später für eine schematisch-algorithmische Umsetzung. Hat mein "isolierter" Einwurf das bewirkt?
Leider ist die URL der Dokumentation des Schemas, wie in http://www.w3.org/TR/2002/NOTE-odrl-20020919/#82855 angegeben, nicht erreichbar. http://odrl.net/1.1/ODRL-EX-11-DOC/index.html gilt nicht mehr; vermutlich nachdem das Projekt - im Dezember 2012 - zur W3C ODRL Community Group umgezogen ist. Ersatzweise wird http://www.w3.org/community/odrl/two/xml/ hoffentlich dienlich sein.
Besten Gruß zurück,
Martin Wünsch, M.A. (LIS)
Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung
- Koordination Digitale Bibliothek -
Warschauer Strasse 34 - 38
10243 Berlin
Tel.: +49 (0) 30.29 33 60-41
Fax: +49 (0) 30.29 33 60-25
Mobil: +49 (0) 176.53421990
Voicebox: +49 (0) 3212.101 45 89
mail: wuensch(a)bbf.dipf.de
http: www.bbf.dipf.de
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
> viewer.de] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
> Gesendet: Donnerstag, 24. April 2014 14:40
> An: technik(a)dfg-viewer.de; 'dv-technik(a)dfg-viewer.de'
> Betreff: Re: [DFG-Viewer] Aufruf zu einer Vereinbarung: Aussagen in MODS zu
> der urheberrechtlichen Zugänglichmachung von digitalisierten Werken über
> den DFG-Viewer oder anderer Präsentationswerkzeuge - Version 20140424
>
> Lieber Herr Wünsch,
>
> kollidiert Ihr Vorschlag nicht mit den MODS-Guidelines der LoC? Hier kann
> man lesen:
>
> "This element is extensible to allow for using an established XML schema
> outside of MODS for the information, e.g. the CDL Copyright schema. When
> used in this manner, <accessCondition> becomes a container element. [...]
> Whenever possible, consider using a standard license such as Creative
> Commons and/or a rights expression language such as the Open Digital Rights
> Language (ODRL) specification."
> http://www.loc.gov/standards/mods/userguide/accesscondition.html
>
> Es wird also explizit die Nutzung eines etablierten oder eigenen XML-Schemas
> empfohlen. Haben Sie das vorab bereits geprüft und sind zu dem Ergebnis
> gekommen, dass man hier eigene proprietäre Wege beschreiten muss?
>
> Beste Grüße,
> Kay Heiligenhaus
>
> > -----Original Message-----
> > From: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-
> > bounces(a)dfg-viewer.de] On Behalf Of Wünsch, Martin
> > Sent: Thursday, April 24, 2014 12:40 PM
> > To: 'dv-technik(a)dfg-viewer.de'
> > Subject: [DFG-Viewer] Aufruf zu einer Vereinbarung: Aussagen in MODS zu
> > der urheberrechtlichen Zugänglichmachung von digitalisierten Werken über
> > den DFG-Viewer oder anderer Präsentationswerkzeuge - Version 20140424
> >
> > Liebe Listenteilnehmer und -teilnehmerinnen, werte Interessierte,
> >
> > veröffentlichte Werke in gedruckter oder handgeschriebener Form, die in
> > ihrem materiellen Bestand erheblich gefährdet sind, können Nutzerinnen
> > und Nutzern nicht regelmäßig für Studien- und Forschungszwecke direkt
> > ausgehändigt werden. In diesem Fall ist eine elektronische Kopie hilfreich.
> > Wenn das veröffentlichte Werk den Status der Gemeinfreiheit jedoch noch
> > nicht besitzt, können urheberrechtliche Schrankenregelungen trotzdem den
> > Zugang zum Werk über einen elektronischen Leseplatz ermöglichen. Um den
> > Normzweck von § 52b UrhG möglichst wirksam zu realisieren, sollten
> > beweisrelevante Daten den urheberrechtlichen Status des veröffentlichten
> > Werkes und des Zugangspfades zur Kopie belegen können.
> >
> > Ich schlage deshalb vor, dass wir eine Konvention vereinbaren. Es geht um
> > einheitliche Aussagen in der Sprache des MODS-Standards über die
> > Zugänglichmachung von digitalisierten Werken nach dem § 52b UrhG im
> > deutschen Urheberrechtsgesetz [1]. Die Konvention soll unabhängig davon
> > sein, wann ein METS-Viewer bzw. der DFG-Viewer mit seinen Algorithmen
> > die Idee komplett umsetzen kann. Es ist also ein Plan für die Zukunft.
> >
> >
> > Es soll das XML-Element <mods:accessCondition> als Container für ein
> > Metadatum dienen, das eine bestimmte Form hat.
> >
> > Ich schlage in Bezug auf die Form folgende Aussageform vor:
> >
> > info-URI = info-scheme ":" info-identifier [ fragment-marker
> > fragment ]
> >
> > Beispiel: info:ISIL/DE-
> > B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
> >
> > info-scheme = "info"
> >
> > info-identifier = namespace "/" identifier
> >
> > Beispiel: ISIL / DE-B478
> >
> > namespace = scheme
> >
> > identifier = *(ALPHA / DIGIT / "-" )
> >
> > fragment-marker = ("#" / "/fragment/")
> >
> > fragment = modus [ "/" cardinality ":" quantifier]
> >
> > quantifier = DIGIT *(DIGIT)
> >
> > controlled vocabulary = *(ALPHA / "-" )
> >
> > modus = controlled vocabulary {readingRoomOnly,
> > workInPublicDomain}
> >
> > cardinality = controlled vocabulary {maxConcurrentUse}
> >
> >
> >
> > Diese Variablen werden gegen Individuenkonstanten in MODS ausgetauscht:
> >
> > 1. "info" . als namespace component gemäß RFC 4452 [2]
> >
> > 2. info-identifier . in diesem Fall ISIL-Identifier gemäß ISO 15511 [3]
> >
> > 3. hash mark # bzw. number sign ("#") character . gemäß RFC 3986 zur
> > Einleitung eines Fragment-Identifiers oder die Zeichenfolge "/fragment/".
> > Besser wäre das "#"-Zeichen
> >
> > 3. modus = kontrolliertes Vokabular
> >
> > 4. cardinality = kontrolliertes Vokabular
> >
> > 5. quantifier = positive Ganzzahl bzw. Integer (Datentyp)
> >
> > Begründung:
> > ===========
> >
> > Rz1 . Nach dem § 52b UrhG ist der Kreis der Privilegierten in Deutschland
> > beschränkt auf öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen und Archive.
> Das
> > Privileg steht im Zusammenhang mit dem Zugriff auf digitale
> > Vervielfältigungsstücke. Der Zugriff bezieht sich auf einen Zugriffsstartpunkt.
> > Dieser Zugriffsstartpunkt wird bestimmt mit dem Zugriff "in den Räumen der
> > jeweiligen Einrichtung". Es müssen laut Gesetz dafür eigens eingerichtete
> > elektronische Leseplätze bereitstehen. Der erlaubte Raum ist derjenige, in
> > dem sich zeitgleich die veröffentlichten Werke aus dem Bestand befinden.
> > Dieser Raum ist die Behausung der Körperschaft inklusive der Netzwerke
> > und Bestände.
> >
> > Rz 2 . Ein "Leseplatz" ist nicht näher im Gesetz bestimmt. Die "Einrichtung"
> > des elektronischen Leseplatzes ist ebenso nicht näher bestimmt. [4] Der
> > Zugriffsstartpunkt ist zumindest eine funktionelle Verbindung von
> erlaubtem
> > Raum und Leseplatz. Sofern die Freiheit der technischen Umsetzung
> > besteht, kann der Begriff "Lesesaal" als Konzept für körperliche und virtuelle
> > Räume in diesem Kontext eingeführt werden. Man kann beide Räume unter
> > einem Rechtsraum subsumieren. Dieser Rechtsraum wird vom Hausrecht der
> > Bibliothek erfüllt. (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB)
> >
> > Rz 3 . Ich nenne einen neuen Begriff: der Zugriffspfad. Dieser besteht aus
> > einem Leseplatz mit IP-Netzwerkanschluß und einem Gateway des
> > erlaubten Raumes für den Zugriff auf das elektronisch zugängliche Werk. Das
> > elektronische Werk kann sehrwohl außerhalb des erlaubten Raumes
> > gespeichert sein. Das IP-Gateway des erlaubten Raumes ist in diesem
> > Dokument die Grenze zum nicht erlaubten Raum. Interne IP-Gateways
> > können vernachlässigt werden.
> >
> > Rz 4 . Mit dem ISIL-Code ist eindeutig benannt, welcher erlaubter Raum
> > gemeint ist. Mit der Identifizierung der Einrichtung wird auch die
> > Identifierung einer sog. "Authorization policy" nach RFC 4810 [5] S. 8
> > vorbereitet. Es ist damit auch ausgesagt, dass "veröffentlichte Werke aus
> > dem Bestand" sich ebenda örtlich befinden. Damit ist auch ein Innen- und
> > Außenliegen des Zugriffsstartpunktes in Bezug auf das elektronische
> > Netzwerk definierbar. Mit dem International Standard Identifier for Libraries
> > and Related Organizations (ISIL) kann nicht nur die Bibliothek, sondern auch
> > ihr IP-Gateway zum Internet oder zu irgendein Extranet bezeugt werden.
> > Dieses Gateway muß die Bibliothek aus schuldrechtlichen Gründen
> > kontrollieren und hält dieses zur Nutzung bereit.[6] Dieses gilt auch bei
> einer
> > Mehrzahl von Gateways.
> >
> > Rz 5 . Das kontrollierte Vokabluar zu "modus" soll sparsam die
> > urheberechtsgesetzlichen Stati der Werke ausdrücken: Die Begriffe
> > "workInPublicDomain" für gemeinfrei und "readingRoomOnly" für das
> > Verfahren nach § 52b UrhG sind ausreichend.
> >
> > Rz 6 . Das kontrollierte Vokabluar zu "cardinality" soll in diesem Beispiel
> > sparsam den urheberechtsgesetzlichen Freiheitsgrad der gleichzeitigen
> > Nutzung unter der Kontrolle einer Bestandsakzessorietät bemessen. Der
> > Begriff "maxConcurrentUse" kann dies übernehmen. Die Variable
> > "quantifier" beziffert das Stückmaß. Es steht dahin, wie die Algorithmen
> > diese Maximalgrenze kontrollieren. Im Gesetz wird diese Grenze als
> > "grundsätzlich" bezeichnet, so dass in Spitzenzeiten ausnahmsweise diese
> > Grenze auch überschritten werden kann.
> >
> > Muster:
> > =======
> >
> > <mods:accesCondition>
> > info:ISIL/DE-B478#workInPublicDomain
> > </accessCondition>
> >
> > <mods:accesCondition>
> > info:ISIL/DE-B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
> > </accessCondition>
> >
> > Besondere Schlagwörter:
> > On-the-Spot-Consultation; Fragment Identifier; öffentliche
> > Zugänglichmachung; public availability; Bestandsakzessorietät
> >
> > Umsetzung in Goobi.production
> > ===========================
> >
> > Siehe im Wiki der Goobi-Community:
> > http://wiki.goobi.org/index.php/Metadateneditor_%28%C3%9Cberblick%29
> > #Beschreibung_mit_Stand_M.C3.A4rz_2014
> >
> > =====================
> > [1] http://dejure.org/gesetze/UrhG/52b.html
> >
> > [2] http://www.ietf.org/rfc/rfc4452.txt
> >
> > [3] http://biblstandard.dk/isil/
> >
> > [4] Man denkt intuitiv an bibliothekseigene Leseplatzgeräte wie Computer
> > oder Terminals. Das muss m.E. aber nicht sein. Beachte: BGH · Beschluss
> vom
> > 20. September 2012 · Az. I ZR 69/11 (Elektronische Leseplätze) ): Das
> > Verfahren wurde ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union
> > wurden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. . Es soll zudem eine
> > sukzessive Schrankennutzung im wissenschaftlichen Bereich nach § 53 UrhG
> > verhindert werden. . https://openjur.de/u/611961.html
> >
> > [5] Request for Comments: 4810. Long-Term Archive Service Requirements
> > https://tools.ietf.org/html/rfc4810
> >
> > [6] Telemediengesetz § 2 . http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html
> >
> >
> > Mit freundlichen Grüßen,
> > Martin Wünsch, M.A. (LIS)
> > Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
> >
> > des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung
> > - Koordination Digitale Bibliothek -
> > Warschauer Strasse 34 - 38
> > 10243 Berlin
> > Tel.: +49 (0) 30.29 33 60-41
> > Fax: +49 (0) 30.29 33 60-25
> > Mobil: +49 (0) 176.53421990
> > Voicebox: +49 (0) 3212.101 45 89
> > mail: wuensch(a)bbf.dipf.de
> > http: www.bbf.dipf.de
> >
> >
> >
> >
> >
>
Liebe Listenteilnehmer und -teilnehmerinnen, werte Interessierte,
veröffentlichte Werke in gedruckter oder handgeschriebener Form, die in ihrem materiellen Bestand erheblich gefährdet sind, können Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig für Studien- und Forschungszwecke direkt ausgehändigt werden. In diesem Fall ist eine elektronische Kopie hilfreich. Wenn das veröffentlichte Werk den Status der Gemeinfreiheit jedoch noch nicht besitzt, können urheberrechtliche Schrankenregelungen trotzdem den Zugang zum Werk über einen elektronischen Leseplatz ermöglichen. Um den Normzweck von § 52b UrhG möglichst wirksam zu realisieren, sollten beweisrelevante Daten den urheberrechtlichen Status des veröffentlichten Werkes und des Zugangspfades zur Kopie belegen können.
Ich schlage deshalb vor, dass wir eine Konvention vereinbaren. Es geht um einheitliche Aussagen in der Sprache des MODS-Standards über die Zugänglichmachung von digitalisierten Werken nach dem § 52b UrhG im deutschen Urheberrechtsgesetz [1]. Die Konvention soll unabhängig davon sein, wann ein METS-Viewer bzw. der DFG-Viewer mit seinen Algorithmen die Idee komplett umsetzen kann. Es ist also ein Plan für die Zukunft.
Es soll das XML-Element <mods:accessCondition> als Container für ein Metadatum dienen, das eine bestimmte Form hat.
Ich schlage in Bezug auf die Form folgende Aussageform vor:
info-URI = info-scheme ":" info-identifier [ fragment-marker fragment ]
Beispiel: info:ISIL/DE-B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
info-scheme = "info"
info-identifier = namespace "/" identifier
Beispiel: ISIL / DE-B478
namespace = scheme
identifier = *(ALPHA / DIGIT / "-" )
fragment-marker = ("#" / "/fragment/")
fragment = modus [ "/" cardinality ":" quantifier]
quantifier = DIGIT *(DIGIT)
controlled vocabulary = *(ALPHA / "-" )
modus = controlled vocabulary {readingRoomOnly, workInPublicDomain}
cardinality = controlled vocabulary {maxConcurrentUse}
Diese Variablen werden gegen Individuenkonstanten in MODS ausgetauscht:
1. "info" . als namespace component gemäß RFC 4452 [2]
2. info-identifier . in diesem Fall ISIL-Identifier gemäß ISO 15511 [3]
3. hash mark # bzw. number sign ("#") character . gemäß RFC 3986 zur Einleitung eines Fragment-Identifiers oder die Zeichenfolge "/fragment/". Besser wäre das "#"-Zeichen
3. modus = kontrolliertes Vokabular
4. cardinality = kontrolliertes Vokabular
5. quantifier = positive Ganzzahl bzw. Integer (Datentyp)
Begründung:
===========
Rz1 . Nach dem § 52b UrhG ist der Kreis der Privilegierten in Deutschland beschränkt auf öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen und Archive. Das Privileg steht im Zusammenhang mit dem Zugriff auf digitale Vervielfältigungsstücke. Der Zugriff bezieht sich auf einen Zugriffsstartpunkt. Dieser Zugriffsstartpunkt wird bestimmt mit dem Zugriff "in den Räumen der jeweiligen Einrichtung". Es müssen laut Gesetz dafür eigens eingerichtete elektronische Leseplätze bereitstehen. Der erlaubte Raum ist derjenige, in dem sich zeitgleich die veröffentlichten Werke aus dem Bestand befinden. Dieser Raum ist die Behausung der Körperschaft inklusive der Netzwerke und Bestände.
Rz 2 . Ein "Leseplatz" ist nicht näher im Gesetz bestimmt. Die "Einrichtung" des elektronischen Leseplatzes ist ebenso nicht näher bestimmt. [4] Der Zugriffsstartpunkt ist zumindest eine funktionelle Verbindung von erlaubtem Raum und Leseplatz. Sofern die Freiheit der technischen Umsetzung besteht, kann der Begriff "Lesesaal" als Konzept für körperliche und virtuelle Räume in diesem Kontext eingeführt werden. Man kann beide Räume unter einem Rechtsraum subsumieren. Dieser Rechtsraum wird vom Hausrecht der Bibliothek erfüllt. (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB)
Rz 3 . Ich nenne einen neuen Begriff: der Zugriffspfad. Dieser besteht aus einem Leseplatz mit IP-Netzwerkanschluß und einem Gateway des erlaubten Raumes für den Zugriff auf das elektronisch zugängliche Werk. Das elektronische Werk kann sehrwohl außerhalb des erlaubten Raumes gespeichert sein. Das IP-Gateway des erlaubten Raumes ist in diesem Dokument die Grenze zum nicht erlaubten Raum. Interne IP-Gateways können vernachlässigt werden.
Rz 4 . Mit dem ISIL-Code ist eindeutig benannt, welcher erlaubter Raum gemeint ist. Mit der Identifizierung der Einrichtung wird auch die Identifierung einer sog. "Authorization policy" nach RFC 4810 [5] S. 8 vorbereitet. Es ist damit auch ausgesagt, dass "veröffentlichte Werke aus dem Bestand" sich ebenda örtlich befinden. Damit ist auch ein Innen- und Außenliegen des Zugriffsstartpunktes in Bezug auf das elektronische Netzwerk definierbar. Mit dem International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations (ISIL) kann nicht nur die Bibliothek, sondern auch ihr IP-Gateway zum Internet oder zu irgendein Extranet bezeugt werden. Dieses Gateway muß die Bibliothek aus schuldrechtlichen Gründen kontrollieren und hält dieses zur Nutzung bereit.[6] Dieses gilt auch bei einer Mehrzahl von Gateways.
Rz 5 . Das kontrollierte Vokabluar zu "modus" soll sparsam die urheberechtsgesetzlichen Stati der Werke ausdrücken: Die Begriffe "workInPublicDomain" für gemeinfrei und "readingRoomOnly" für das Verfahren nach § 52b UrhG sind ausreichend.
Rz 6 . Das kontrollierte Vokabluar zu "cardinality" soll in diesem Beispiel sparsam den urheberechtsgesetzlichen Freiheitsgrad der gleichzeitigen Nutzung unter der Kontrolle einer Bestandsakzessorietät bemessen. Der Begriff "maxConcurrentUse" kann dies übernehmen. Die Variable "quantifier" beziffert das Stückmaß. Es steht dahin, wie die Algorithmen diese Maximalgrenze kontrollieren. Im Gesetz wird diese Grenze als "grundsätzlich" bezeichnet, so dass in Spitzenzeiten ausnahmsweise diese Grenze auch überschritten werden kann.
Muster:
=======
<mods:accesCondition>
info:ISIL/DE-B478#workInPublicDomain
</accessCondition>
<mods:accesCondition>
info:ISIL/DE-B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
</accessCondition>
Besondere Schlagwörter:
On-the-Spot-Consultation; Fragment Identifier; öffentliche Zugänglichmachung; public availability; Bestandsakzessorietät
Umsetzung in Goobi.production
===========================
Siehe im Wiki der Goobi-Community: http://wiki.goobi.org/index.php/Metadateneditor_%28%C3%9Cberblick%29#Beschr…
=====================
[1] http://dejure.org/gesetze/UrhG/52b.html
[2] http://www.ietf.org/rfc/rfc4452.txt
[3] http://biblstandard.dk/isil/
[4] Man denkt intuitiv an bibliothekseigene Leseplatzgeräte wie Computer oder Terminals. Das muss m.E. aber nicht sein. Beachte: BGH · Beschluss vom 20. September 2012 · Az. I ZR 69/11 (Elektronische Leseplätze) ): Das Verfahren wurde ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union wurden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. . Es soll zudem eine sukzessive Schrankennutzung im wissenschaftlichen Bereich nach § 53 UrhG verhindert werden. . https://openjur.de/u/611961.html
[5] Request for Comments: 4810. Long-Term Archive Service Requirements https://tools.ietf.org/html/rfc4810
[6] Telemediengesetz § 2 . http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Wünsch, M.A. (LIS)
Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung
- Koordination Digitale Bibliothek -
Warschauer Strasse 34 - 38
10243 Berlin
Tel.: +49 (0) 30.29 33 60-41
Fax: +49 (0) 30.29 33 60-25
Mobil: +49 (0) 176.53421990
Voicebox: +49 (0) 3212.101 45 89
mail: wuensch(a)bbf.dipf.de
http: www.bbf.dipf.de
Lieber Herr Meyer,
a) ORDERLABEL und LABEL
***
Über die Behandlung der Angaben im DFG-Viewer können wir aber gerne
diskutieren. Vorstellbar wäre ja z.B., dass der DFG-Viewer
standardmäßig ORDERLABEL anzeigt, aber auf LABEL zurückgreift, wenn
kein ORDERLABEL vorhanden ist. Oder dass er die Anzeige aus LABEL +
ORDERLABEL zusammensetzt (dann müssten Sie Ihre Angabe als
LABEL="Blatt" und ORDERLABEL="1" kodieren).
***
Mir erscheint die Lösung sinnvoll, standardmäßig ORDERLABEL zu
verwenden und, falls dies Attribut nicht vergeben wurde, LABEL. Aber ich
weiß nicht, ob das für andere Projekte ungewollte Effekte hat.
b) Verschwinden des Menüs
Da es bei mir auf dem gleichen Rechner mit dem gleichen Betriebssystem
im gleichen Browser heute funktioniert und ich auch keinerlei Erklärung
dafür habe, denke ich, dass wir diesen Punkt ruhen lassen können. Bei
anderen scheint das Problem ja nicht aufzutreten und bei mir nicht
unter reproduzierbaren Bedingungen.
c) Maßangaben
Die Angabe selbst (4°, 8° etc.) gibt die Faltung des Papiers an und
ist durchaus üblich. Unsere Kodierung ist aber vielleicht etwas
eigenwillig. Wir planen sie in Zukunft in der ebenso eigenwilligen
Angabe
<measureGrp type="binding">
<height quantity="275" unit="mm">275mm</height>
<width quantity="175" unit="mm">175mm</width>
<measure type="format">4°</measure>
</measureGrp>
unterzubringen. Das ist aber eine spezifische Anpassung. Die Angabe in
Millimetern soll in den nächsten Jahren ergänzt und ebenfalls in
<extent> angegeben werden:
<measureGrp type="leaves" corresp="#locusGrp001">
<height quantity="250" unit="mm">250mm</height>
<width quantity="150" unit="mm">150mm</width>
</measureGrp>
<dimensions> nutzen wir zwar zur Kennzeichnung einzelner Flächen,
bezüglich der Angaben zum Format vom Typ 4° benutzen wir jedoch ein
spezielles <measure>, da diese Angabe nicht eindeutig in <width> und
<height> zu übersetzen ist. M.E. müssen aber all diese Maßangaben
nicht unbedingt in die Kopfzeile übernommen werden, da die
Auszeichnung wohl etwas zu projektspezifisch ist.
Herzlich grüßt
Philipp Vanscheidt
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de
Zitat von "Meyer, Sebastian" <Sebastian.Meyer(a)slub-dresden.de>:
> Lieber Herr Vanscheidt,
>
>> Die Verwandlung von LABEL in ORDERLABEL
>> werden
>> wir vornehmen. Da wir auch die Art der Einheit angeben (z.B. "Blatt
>> 1"), hatte ich LABEL für richtig gehalten. Aber auch ORDERLABEL
>> müssste dies unterstützen.
>
> aus semantischer Sicht würde ich Ihnen da zustimmen: LABEL erscheint
> mir für diese Angabe in der Tat geeigneter als ORDERLABEL. Das
> METS-Anwendungsprofil für den DFG-Viewer sieht aber nur die Anzeige
> von ORDERLABEL vor. Nach derzeitigem Stand hätten Sie also die Wahl
> zwischen einer semantisch weniger schönen Kodierung oder nicht zur
> Anzeige kommenden, aber semantisch korrekten Daten.
>
> Über die Behandlung der Angaben im DFG-Viewer können wir aber gerne
> diskutieren. Vorstellbar wäre ja z.B., dass der DFG-Viewer
> standardmäßig ORDERLABEL anzeigt, aber auf LABEL zurückgreift, wenn
> kein ORDERLABEL vorhanden ist. Oder dass er die Anzeige aus LABEL +
> ORDERLABEL zusammensetzt (dann müssten Sie Ihre Angabe als
> LABEL="Blatt" und ORDERLABEL="1" kodieren).
>
>> Das Phänomen mit dem Menü konnte ich leider auch nicht sicher
>> reproduzieren. Heute ist es mir aber wieder unter Windows 7, Firefox
>> 28.0, gelungen. Ich hänge zwei Bilder an. Firebug zeigt mir lediglich
>> eine Warnung zu jquery in Zeile 312 an:
>>
>> "getPreventDefault() sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden
>> Sie
>> stattdessen defaultPrevented."
>>
>> Möglicherweise sind tatsächlich Sicherheitseinstellungen
>> verantwortlich. JavaScript sollte aber in dem Browser ausgeführt
>> werden.
>
> Hm, das bleibt mysteriös. Ich kann den Fehler noch immer nicht
> reproduzieren, egal mit welchem Browser ich es versuche (Firefox,
> Safari, Opera, IE, Chrome in jeweils unterschiedlichen Versionen).
> Es scheint mir aber doch eher kein Javascript-Problem zu sein, weil
> alle fehlenden Teile der Anzeige eigentlich ohne Javascript
> generiert werden. Der einzige JS-Teil (nämlich die Bildanzeige)
> funktioniert ja komischerweise...
> Könnte es sich um ein Problem mit dem Stylesheet handeln, d.h. sind
> die Angaben ggf. im HTML-Quellcode vorhanden und werden lediglich
> nicht sichtbar angezeigt?
>
>> <tei:extent>
>> <tei:measure type="leavesCount">301 Bll.</tei:measure>
>> <tei:measure type="pageDimensions">8°</tei:measure>
>> </tei:extent>
>
> Das TEI-Anwendungsprofil sieht für die Angabe der Blattzahl
> tei:measure[@type="leavesCount"] vor, für die Abmessungen jedoch
> tei:dimensions[@type="leaves"] (auch innerhalb tei:extent, wobei die
> konkreten Größenangaben in tei:width und tei:height zu kodieren
> sind).
> Einerseits lag hier also ein Konfigurationsfehler im DFG-Viewer vor,
> der das Attribut "leavesCount" nicht korrekt auswertete (das habe
> ich behoben). Andererseits aber auch eine vom (zugegebenermaßen noch
> immer nicht veröffentlichten) Anwendungsprofil abweichende
> Kodierung der Blattgröße.
> Wie wollen wir mit letzterem verfahren? Ist Ihre Form der Kodierung
> üblich und sollte unterstützt werden? Oder handelt es sich um eine
> einrichtungsspezifische Kodierung? Sie schreiben, dass Sie diesen
> Teil ohnehin überarbeiten möchten. Wie wird denn künftig die
> Kodierung aussehen?
>
> Viele Grüße
> Sebastian Meyer
>
> --
> Sebastian Meyer
> Referatsleiter Digitale Bibliothek
>
> Sächsische Landesbibliothek -
> Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
> Abteilung IT, Referat Digitale Bibliothek
> 01054 Dresden
> Besucheradresse: Zellescher Weg 18
> Tel.: +49 351 4677 206 | Fax: +49 351 4677 711
> E-Mail: sebastian.meyer(a)slub-dresden.de
>
> http://www.slub-dresden.de
>
>> -----Original Message-----
>> From: Philipp Vanscheidt [mailto:pvanscheidt@uni-trier.de]
>> Sent: Monday, April 07, 2014 4:31 PM
>> To: technik(a)dfg-viewer.de; Meyer, Sebastian
>> Cc: technik(a)dfg-viewer.de
>> Subject: Re: [DFG-Viewer] v3: Menü leert sich
>>
>> Lieber Herr Meyer,
>>
>> vielen Dank für die schnelle Korrektur bezüglich des
>> Inhaltsverzeichnisses. Die Verwandlung von LABEL in ORDERLABEL
>> werden
>> wir vornehmen. Da wir auch die Art der Einheit angeben (z.B. "Blatt
>> 1"), hatte ich LABEL für richtig gehalten. Aber auch ORDERLABEL
>> müssste dies unterstützen.
>>
>> Das Phänomen mit dem Menü konnte ich leider auch nicht sicher
>> reproduzieren. Heute ist es mir aber wieder unter Windows 7, Firefox
>> 28.0, gelungen. Ich hänge zwei Bilder an. Firebug zeigt mir lediglich
>> eine Warnung zu jquery in Zeile 312 an:
>>
>> "getPreventDefault() sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden
>> Sie
>> stattdessen defaultPrevented."
>>
>> Möglicherweise sind tatsächlich Sicherheitseinstellungen
>> verantwortlich. JavaScript sollte aber in dem Browser ausgeführt
>> werden.
>>
>> Eine Kleinigkeit ist mir noch in der Kopfzeile aufgefallen. Dort
>> werden Blattzahl und Formatangabe nicht mit Komma und Leerzeichen
>> getrennt:
>>
>> Trier, Stadtbibliothek und Stadtarchiv Trier, Hs 1060/1293 4°, Papier,
>> 275 Bll.4°, 15. Jh.
>>
>> Im XML steht diese Information beispielsweise aktuell* so in der
>> DMDSec:
>>
>> <tei:extent>
>> <tei:measure type="leavesCount">301 Bll.</tei:measure>
>> <tei:measure type="pageDimensions">8°</tei:measure>
>> </tei:extent>
>>
>> Wahrscheinlich wird also einfach <measure> abgefragt. Unsere
>> Darstellung ist vielleicht nicht die eleganteste, aber TEI-konform.
>> Die Werte des Attributs type sind allerdings in diesem Zusammenhang
>> nicht festgelegt. Es wäre also auch nicht sinnvoll, nach ihnen zu
>> spezifizieren. Vielleicht sollten aber alle Inhalte von <measure> an
>> dieser Stelle trotzdem mit Komma und Leerzeichen getrennt und nicht
>> zu
>> einer Zeichenkette verbunden werden.
>>
>> Herzlich grüßt
>> Philipp Vanscheidt
>>
>> * Wir werden diesen Teil aus anderen Gründen überarbeiten, aber das
>> Problem ist davon unberührt.
>>
>> --
>> Universität Trier
>> Center for Digital Humanities
>> Universitätsring 15, 54286 Trier
>> Tel.: (0651) 201-3849
>> pvanscheidt(a)uni-trier.de
>>
>>
>> Zitat von "Meyer, Sebastian" <Sebastian.Meyer(a)slub-dresden.de>:
>>
>> > Lieber Herr Vanscheidt,
>> >
>> > vielen Dank fürs gründliche Testen und die Rückmeldungen! Dazu im
>> Einzelnen:
>> >
>> >> Nun wird allerdings das Inhaltsverzeichnis aus der Logical
>> >> Structure nicht mehr
>> >> angezeigt und auch die Werte von LABEL aus den Einträgen der
>> Physical
>> >> Structure scheinen nicht mehr angezeigt zu werden. Bei dem Beispiel,
>> das Sie
>> >> im Dezember geschickt hatten (BSB Cod.icon. 222) trat diese
>> Veränderung
>> >> scheinbar nicht auf.
>> >
>> > Die Anzeige des Inhaltsverzeichnisses habe ich repariert. Ihre
>> > METS-Dateien unterscheiden sich in der Art der Verknüpfung des
>> > obersten logischen Strukturelements mit seinen physischen Teilen von
>> > den von mir getesteten METS-Dateien. Sie verweisen mit einem
>> > einzigen smLink pauschal von der Handschrift auf die "physSequence",
>> > während wir auf jede einzelne physische Seite verweisen. Da aus
>> > METS-Sicht beides erlaubt ist (und ich Ihre Variante sogar eleganter
>> > finde), habe ich den DFG-Viewer dahingehend angepasst, dass er
>> beide
>> > Varianten unterstützt.
>> > Dass Ihre LABEL nicht angezeigt werden, liegt daran, dass
>> > Paginierungs-/Foliierungsinformationen im Attribut ORDERLABEL
>> > erwartet werden. Das entspricht auch der bisherigen Praxis bei
>> > Drucken und ist auch so im TEI-Beispieldokument kodiert. Da müssten
>> > Sie also bitte Ihre METS-Dateien anpassen.
>> >
>> >> noch ein kleiner Nachtrag: Unsere PDF-Dateien zum Herunterladen
>> werden
>> >> scheinbar nicht mehr gefunden. In dem Beispiel, das ich gerade
>> geschickt
>> >> habe, sind nun zumindest beide Knöpfe ausgegraut.
>> >
>> > Auch da hatte sich noch ein Bug versteckt, den ich nun behoben habe.
>> >
>> >> bei unseren Dateien verschwindet nach der Änderung vom tei-
>> protoyp zu
>> >> v3 das Menü, wenn man das Auswahlmenü der Bildanzeige (aus der
>> Physical
>> >> Structure: [1], [2], ...) benutzt. Die Seite, die ausgewählt wurde,
>> >> wird angezeigt,
>> >> aber das obere und das rechte Menü des Viewers leeren sich.
>> Ausklappen lässt
>> >> sich das obere Menü dann noch.
>> >
>> > Diesen Fehler kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe es in
>> > verschiedenen Browsern versucht und kann in keinem den
>> beschriebenen
>> > Fehler feststellen. Welchen Browser verwenden Sie? Haben Sie eine
>> > Javascript-Konsole zur Verfügung und könnten einmal schauen, ob
>> dort
>> > Fehler ausgegeben werden? Könnten Sie mir ggf. einen Screenshot
>> der
>> > fehlerhaften Darstellung zukommen lassen?
>> >
>> > Viele Grüße und schönes Wochenende!
>> > Sebastian Meyer
>> >
>> > --
>> > Sebastian Meyer
>> > Referatsleiter 2.1 - Digitale Bibliothek
>> >
>> > Sächsische Landesbibliothek -
>> > Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
>> > 01054 Dresden
>> > Tel.: +49 351 4677-206
>> > Fax: +49 351 4677-711
>> > http://www.slub-dresden.de/
>> >
>> >> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>> >> Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-
>> bounces@dfg-
>> >> viewer.de] Im Auftrag von Philipp Vanscheidt
>> >> Gesendet: Mittwoch, 2. April 2014 18:14
>> >> An: dv-technik(a)dfg-viewer.de
>> >> Betreff: [DFG-Viewer] v3: Menü leert sich
>> >>
>> >> Liebe Liste,
>> >>
>> >> bei unseren Dateien verschwindet nach der Änderung vom tei-
>> protoyp zu
>> >> v3 das Menü, wenn man das Auswahlmenü der Bildanzeige (aus der
>> Physical
>> >> Structure: [1], [2], ...) benutzt. Die Seite, die ausgewählt wurde,
>> >> wird angezeigt,
>> >> aber das obere und das rechte Menü des Viewers leeren sich.
>> Ausklappen lässt
>> >> sich das obere Menü dann noch.
>> >>
>> >> Herzlich grüßt
>> >> Philipp Vanscheidt
>> >>
>> >> --
>> >> Universität Trier
>> >> Center for Digital Humanities
>> >> Universitätsring 15, 54286 Trier
>> >> Tel.: (0651) 201-3849
>> >> pvanscheidt(a)uni-trier.de
>> >>
>> >>
>> >>
>> >>
>> >
>> >
>> >
>>
>
>
>
Liebe Liste,
bei unseren Dateien verschwindet nach der Änderung vom tei-protoyp zu
v3 das Menü, wenn man das Auswahlmenü der Bildanzeige (aus der
Physical Structure: [1], [2], ...) benutzt. Die Seite, die ausgewählt
wurde, wird angezeigt, aber das obere und das rechte Menü des Viewers
leeren sich. Ausklappen lässt sich das obere Menü dann noch.
Herzlich grüßt
Philipp Vanscheidt
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de
Liebe Liste,
kann es sein, dass seit kurzer Zeit der TEI-Prototyp nicht mehr
unterstützt wird? Vielleicht habe ich eine Warnung verpasst. Gestern
muss noch alles funktioniert haben. Wir nutzen ihn für alle unsere
Objekte, z.B.
http://dfg-viewer.de/tei-prototyp/?set%5Bimage%5D=1&set%5Bzoom%5D=min&set%5…
Ersetzt man "tei-prototyp" durch "show" wird die Datei auch validiert,
aber mit der DMDSec gibt es, wie man hätte erwarten können, ein
Problem. An den Adressen auf unserem Server hat sich nichts geändert.
Falls es nicht am DFG-Viewer liegt, müsste ich noch einmal nach
anderen Fehlerquellen suchen.
Herzlich grüßt
Philipp Vanscheidt
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de