Liebe Liste,
wir haben gesehen, dass es nach dem neuen Anwendungsprofil möglich
ist, auf "spezielle" Aufnahmen anzubieten. Wir haben in einigen Fällen
solche Aufnahmen. In unserem Fall sind es leicht verzerrte Bilder, die
einem erleichtern, den Text zu lesen, der sonst im Buchfalz
verschwinden würde. Wir haben nun testweise eine Dateigruppe "SPECIAL"
angelegt und ein paar Fragen:
1. Ändert sich dadurch etwas in der Darstellung? Gibt es eine
Funktion, die den Nutzer zu diesen Bildern führen kann.
2. "SPECIAL" ist nun sehr allgemein und es scheint mir sinnvoll, an
einer Stelle Informationen zu der Aufnahmetechnik zu hinterlegen.
3. Außerdem kann es wohl auch vorkommen, dass ein Bild in mehreren
besonderen Aufnahmen vorliegt. Z.B. könnte es noch
Infrarotablichtungen geben. Die beiden Dateigruppen müssten dann
unterschieden werden können.
Außerdem haben wir uns die Frage gestellt, ob die Gruppen "MAX",
"MIN", "DEFAULT" für die Version 3.0 mit ihrem stufenlosen Zoom noch
notwendig sind. Es könnte ja sein, dass hier, ähnlich wie etwa bei
DigiLib, nur auf ein Bild zurückgegriffen, dieses aber über Parameter
on the fly skaliert wird. In dem Anwendungsprofil finden sich diese
Gruppen zwar nach wie vor, das könnte aber auch aus Gründen der
Kompatibilität sein.
Mit freundlichem Gruß
Philipp Vanscheidt
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de
Lieber Herr Meyer,
leider muss ich Sie nochmals wegen unseres Problems bezüglich der Einbindung des neuen DFG-Viewers in unsere Online-Datenbank um Hilfe bitten. Unser Dienstleister hat die METS-Dateien mittlerweile gemäß den Mindestanforderungen der METS-Dokumentation ergänzt, leider werden die Digitalisate jedoch weiterhin nicht angezeigt. Könnten Sie vielleicht einen Blick auf die METS-Datei werfen, die mit nachfolgender Mail verlinkt ist? Vielleicht haben Sie eine Idee, wie wir den Fehler beheben können.
Mit freundlichen Grüßen
Mathis Leibetseder
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andrey Hihlovskiy [mailto:ahi@startext.de]
Gesendet: Dienstag, 24. Juni 2014 12:32
An: Leibetseder, Dr. Mathis
Betreff: ARGUS/DFG-Viewer Integration, aktueller Zustand
Sehr geehrter Herr Leibetseder,
Ich habe die XSLT-Skripten direkt auf ARGUS so angepasst, dass
DFG-Viewer die valide METS-Dateien mit structMap[@type="LOGICAL"]
kriegt. Beispiel:
http://194.94.133.50/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/vii_ha/mets/VII.%20HA%2…
Es ist nicht notwendig die METS-Dateien erneut zu generieren und
hochzuladen - wir machen solche Anpassungen "on the fly".
Leider hilft structMap[@type="LOGICAL"] Lösung des Problems nicht.
Anzeige von METS-Datei ist leer:
http://dfg-viewer.de/show/?set[image]=1&set[debug]=0&set[mets]=http%3A%2F%2…
Leider kann ich das nicht direkt beheben. Wir brauchen weitere
Kommunikation mit DFG.
Mit freundlichen Grüßen,
--
Andrey Hihlovskiy, Dipl.-Physiker (russ.)
Systemanalytiker
startext GmbH
Kennedyallee 2; D-53175 Bonn
Tel: +49 (0)228 959 96-25; Fax: +49 (0)228 959 96-66
Internet: www.startext.de
E-Mail: ahi(a)startext.de
Geschäftsführer: Alexander Herschung, Amtsgericht Bonn HRB 2741
Sitz der Gesellschaft: Bonn
Sehr geehrter Herr Meyer,
das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz möchte künftig gerne den DFG-Viewer zur Präsentation digitalisierter Archivalien in Verbindung mit einer Online-Datenbank der Fa. Startext nutzen. Der Aufruf der Vorgängerversion des DFG-Viewers funktionierte bereits problemlos, seit der Umstellung auf die Version 3.0 werden die Digitalisate aus der Online-Datenbank jedoch nicht mehr angezeigt. Unserem Dienstleister zufolge liegt das an einem Fehler im Javascript des DFG-Viewers. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich die Angelegenheit einmal ansehen könnten. Die Mail der Fa. Startext mit Screenshots zur Fehleranalyse füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
Mathis Leibetseder
GEHEIMES STAATSARCHIV PREUSSISCHER KULTURBESITZ
Dr. Mathis Leibetseder, Referat 1.1
Archivstraße 12-14 Tel: +49 (30) 266 44 21 10
D-14195 Berlin (Dahlem) Fax: +49 (30) 266 44 31 26
E-Mail: mathis.leibetseder(a)gsta.spk-berlin.de
Internet: http://www.gsta.spk-berlin.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andrey Hihlovskiy [mailto:ahi@startext.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. Juni 2014 12:33
An: Leibetseder, Dr. Mathis
Cc: Sabine Otte; Alexander Herschung
Betreff: ARGUS/DFG-Viewer Integration, aktueller Zustand
Sehr geehrter Herr Leibetseder,
gerne gebe ich den Status zu ARGUS:
1. Die Vollindexierung aller Findbücher wurde heute Morgen erfolgreich
abgeschlossen. Sie können die Suchfunktionen von ARGUS testen.
2. Ich habe das Problem mit DFG-Viewer Anzeige recherchiert, mit dem
folgenden Ergebnis:
Der DFG-Viewer v3 hat die Fehler in Javascript, die die Bildanzeige
verhindern. Es handelt sich um fehlerhaftes Verhalten der neuen
DFG-Viewer Version.
Ein einfaches Beispiel mit der METS-Datei:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/15089387/metstest/test7/mets.xml
DFG-Viewer Aufruf:
http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf[id]=https%3A%2F%2Fdl.dropboxusercontent.c…
Ergebnis: Bildanzeige ist leer.
Wenn wir das unter Firefox Developer Tools öffnen, bekommen wir
"<exception> TypeError: position is null" (sieh angehängtes Screenshot
"Screenshot from 2014-06-18_11_54_51.png").
Diese Exception wird nicht von dem Programm abgefangen - es stoppt die
weitere Durchführung des Programms.
Exception hängt weiter nicht von der Browserversion ab - dasselbe sieht
man unter Google Chrome.
Exception hängt ebenfalls nicht von der METS-Struktur ab - es scheint,
als würde die METS-Datei wurde erfolgreich von dem DFG-Viewer gelesen.
In "Seite" Combobox zeigt der DFG-Viewer die korrekte Anzahl von Bildern.
Exception hängt nicht von der Verfügbarkeit des Bildes ab - die Bilder
sind vom DFG-Viewer erfolgreich geladen (siehe angehängter Screenshot
"Screenshot from 2014-06-18_12_01_45.png").
Leider können wir hier, in der startext, das Problem mit DFG-Viewer
Javascript Fehlern nicht beheben. Die Verantwortung und Fähigkeit zur
Fehlerbehebung in diesem konkreten Fall liegt völlig auf Seiten des
DFG-Viewer Entwicklungsteams.
Wir gehen wir weiter vor? Wollen Sie dies als Anwender dorthin
kommunizieren?
Gerne werden wir ARGUS/DFG-Viewer Integration erneut testen, sobald das
Problem behoben ist.
--
Andrey Hihlovskiy, Dipl.-Physiker (russ.) Systemanalytiker
startext GmbH
Kennedyallee 2; D-53175 Bonn
Tel: +49 (0)228 959 96-25; Fax: +49 (0)228 959 96-66
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E-Mail: ahi(a)startext.de
Geschäftsführer: Alexander Herschung, Amtsgericht Bonn HRB 2741 Sitz der
Gesellschaft: Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Student der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek und
schreibe gerade an meiner Bachelorarbeit, die das Ziel verfolgt, einen
Prototypen für den MyCoRe ImageViewer zu entwickeln, der ALTO-Volltexte
anzeigt. Die Funktionalität soll dabei ähnlich der des Luxemburger
Viewers sein.
(http://www.eluxemburgensia.lu/BnlViewer/view/index.html?lang=de#issue:196242)
Da die ThULB bis jetzt keine Digitalisate mit ALTO-Texten besitzt,
verwende ich eine digitalisierte Zeitschrift aus Luxemburg als Beispiel.
Dabei ist mir aufgefallen, dass sich die METS-Dateien aus Luxemburg mit
denen des DFG-Viewers unterscheiden. Beispielsweise verwenden die
Luxemburger keine smLink-Section, sondern bilden die
Zusammengehörigkeiten (logisch->physisch) vollständig in der structMap
ab. Um den Aufbau besser zu verdeutlichen, befindet sich im Anhang eine
METS-Datei der Luxemburger, reduziert auf die FileSection und StructuralMap.
Da der MyCoRe ImageViewer zum DFG-Viewer kompatibel seien möchte, wollte
ich fragen, ob bereits Lösungsansätze oder Beispiele existieren, wie
mehrspaltige Layouts von Zeitschriften mit ihren ALTO-Texten in
DFG-Viewer-kompatibler Form in METS umgesetzt werden. Hat schon jemand
das DFG-Viewer-Profil dahingehend erweitert?
Mit freundlichen Grüßen
Kirst
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach mehreren Ehrenrunden bei der Formatspezifikation und einer fast halbjährigen Testphase ist es endlich soweit: Version 3.0 des DFG-Viewers hat das Licht der Welt erblickt!
Die Neuerungen sind neben zahllosen Detailverbesserungen und Fehlerkorrekturen:
- Neben METS/MODS wird nun auch METS/TEI unterstützt, womit insbesondere digitalisierte mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften im DFG-Viewer angezeigt werden können. [1] Grundsätzlich ist die Umsetzung jedoch so generisch, dass mit verhältnismäßig geringem Aufwand künftig auch noch weitere bibliographische Formate unterstützt werden können.
- Statt der drei festen Zoomstufen gibt es nun einen stufenlosen Zoom. Dieser bewegt sich außerdem immer innerhalb seines Containers und sprengt somit auch bei hohen Auflösungen nicht mehr den Bildschirm.
- Eine Vorschauansicht ist verfügbar, sofern in der METS-Datei eine Dateigruppe "THUMBS" vorhanden ist. Diese erlaubt die optische Navigation durch das Werk alternativ zum inhaltlichen Strukturbaum.
- Es werden nun auch deskriptive Metadaten untergeordneter Strukturelemente angezeigt statt nur diejenigen auf bibliographischer Titelebene. Diese zusätzlichen Informationen lassen sich (ebenso wie das Inhaltsverzeichnis) ein- und ausblenden.
Alle Änderungen am DFG-Viewer sind voll abwärtskompatibel, so dass Sie keine Anpassungen an Ihren METS-Dateien vornehmen müssen. Einige der neuen Funktionen könnten allerdings zusätzliche Angaben erfordern (diese sind aber ausnahmslos optional). Entsprechend wurden die Anwendungsprofile für METS und MODS angepasst und ein neues Anwendungsprofil für TEI auf der Webseite ergänzt [2]. Ein Blick in die Dokumentation lohnt sich, da sich einige neue Möglichkeiten ergeben, die hier nicht im Detail aufgeführt sind!
Im Kern des neuen DFG-Viewers werkelt nun Goobi.Presentation [3], die freie Präsentationskomponente der quelloffenen Goobi Digitalisierungssuite [4]. Dadurch arbeitet der Webservice um ein Vielfaches ressourceneffizienter und ist wesentlich flexibler konfigurierbar als zuvor, bleibt aber weiterhin quelloffen und frei nachnutzbar. Den Quellcode des DFG-Viewers finden Sie auf der Entwicklerplattform Github [5] sowie im TYPO3 Extension Repository [6]. Dort können Sie auch Fehler melden und Anregungen für die weitere Entwicklung loswerden.
Die nächste Version des DFG-Viewers wird gegen Jahresende fertiggestellt sein und einige Anpassungen speziell für die Anzeige digitalisierter Zeitungen enthalten (z.B. eine kalendarische Navigation). Mein Kollege Alexander Bigga wird Sie darüber auf dem Laufenden halten und zu gegebener Zeit eine erste Testversion veröffentlichen.
Viele Grüße
Sebastian Meyer
[1] http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf[id]=http%3A%2F%2Ftest.dfg-viewer.de%2Ffil…<http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5bid%5d=http%3A%2F%2Ftest.dfg-viewer.de%2…>
[2] http://dfg-viewer.de/profil-der-metadaten/
[3] http://typo3.org/extensions/repository/view/dlf
[4] http://www.goobi.org/
[5] https://github.com/slub/dfg-viewer
[6] http://typo3.org/extensions/repository/view/dfgviewer
--
Sebastian Meyer
Referatsleiter Digitale Bibliothek
Sächsische Landesbibliothek -
Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Abteilung IT, Referat Digitale Bibliothek
01054 Dresden
Besucheradresse: Zellescher Weg 18
Tel.: +49 351 4677 206 | Fax: +49 351 4677 711
E-Mail: sebastian.meyer(a)slub-dresden.de<mailto:sebastian.meyer@slub-dresden.de>
http://www.slub-dresden.de<http://www.slub-dresden.de/>
Liebe Liste,
von unseren Benutzern ist der Wunsch geäußert worden, den DFG-Viewer
auch auf kleineren Monitoren und mobilen Endgeräten zu nutzen. Durch
das festeingestellte Fenster, das sich an der Größe des Bildschirms
orientiert, wird die Navigation in diesen Fällen aber etwas
unkomfortabel. Das Bild muss recht oft von Hand verschoben werden, um
im Text zu wandern.* Dieses Problem hat in der alten Version nicht so
massiv bestanden, da sich das Fenster an die Bildgröße anpasste.
Vielleicht läßt sich da ja etwas ändern. Vielleicht haben wir auch
eine Funktion übersehen.
Mit freundlichem Gruß
Philipp Vanscheidt
* Die Scroll-Funktion im Bild, die sich hier vielleicht anbieten
würde, ist in der Version 3 ja schon mit dem Zoom belegt.
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de
Lieber Herr Meyer,
haben Sie vielen Dank für die Behebung des Problems mit dem sich
leerenden Menü, das doch einigermaßen regelmäßig aufgetreten war.
Herzlich grüßt
Philipp Vanscheidt
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de
Lieber Herr Heiligenhaus,
ich danke Ihnen sehr herzlich für die Rückmeldung. Das CDL Copyright schema erschien mir nicht geeignet. Viel erfolgversprechender wäre in der Tat die Übernahme des ODRL Expression Language XML Schemas. Sie ermutigen also, sich für eine Verwendung des Sprachmittels ODRL zu öffnen? Diese mächtige Option, die offenbar die Etablierung als Zugewinn nutzen kann, besticht schon. Dann wären mein konzeptioneller Teil und die semantischen Implikationen doch wenigstens eine Startlinie für die gemeinsame Entwicklung (oder gemeinsame Machbarkeitsstudie) eines Anwendungsprofils und später für eine schematisch-algorithmische Umsetzung. Hat mein "isolierter" Einwurf das bewirkt?
Leider ist die URL der Dokumentation des Schemas, wie in http://www.w3.org/TR/2002/NOTE-odrl-20020919/#82855 angegeben, nicht erreichbar. http://odrl.net/1.1/ODRL-EX-11-DOC/index.html gilt nicht mehr; vermutlich nachdem das Projekt - im Dezember 2012 - zur W3C ODRL Community Group umgezogen ist. Ersatzweise wird http://www.w3.org/community/odrl/two/xml/ hoffentlich dienlich sein.
Besten Gruß zurück,
Martin Wünsch, M.A. (LIS)
Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung
- Koordination Digitale Bibliothek -
Warschauer Strasse 34 - 38
10243 Berlin
Tel.: +49 (0) 30.29 33 60-41
Fax: +49 (0) 30.29 33 60-25
Mobil: +49 (0) 176.53421990
Voicebox: +49 (0) 3212.101 45 89
mail: wuensch(a)bbf.dipf.de
http: www.bbf.dipf.de
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
> viewer.de] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
> Gesendet: Donnerstag, 24. April 2014 14:40
> An: technik(a)dfg-viewer.de; 'dv-technik(a)dfg-viewer.de'
> Betreff: Re: [DFG-Viewer] Aufruf zu einer Vereinbarung: Aussagen in MODS zu
> der urheberrechtlichen Zugänglichmachung von digitalisierten Werken über
> den DFG-Viewer oder anderer Präsentationswerkzeuge - Version 20140424
>
> Lieber Herr Wünsch,
>
> kollidiert Ihr Vorschlag nicht mit den MODS-Guidelines der LoC? Hier kann
> man lesen:
>
> "This element is extensible to allow for using an established XML schema
> outside of MODS for the information, e.g. the CDL Copyright schema. When
> used in this manner, <accessCondition> becomes a container element. [...]
> Whenever possible, consider using a standard license such as Creative
> Commons and/or a rights expression language such as the Open Digital Rights
> Language (ODRL) specification."
> http://www.loc.gov/standards/mods/userguide/accesscondition.html
>
> Es wird also explizit die Nutzung eines etablierten oder eigenen XML-Schemas
> empfohlen. Haben Sie das vorab bereits geprüft und sind zu dem Ergebnis
> gekommen, dass man hier eigene proprietäre Wege beschreiten muss?
>
> Beste Grüße,
> Kay Heiligenhaus
>
> > -----Original Message-----
> > From: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-
> > bounces(a)dfg-viewer.de] On Behalf Of Wünsch, Martin
> > Sent: Thursday, April 24, 2014 12:40 PM
> > To: 'dv-technik(a)dfg-viewer.de'
> > Subject: [DFG-Viewer] Aufruf zu einer Vereinbarung: Aussagen in MODS zu
> > der urheberrechtlichen Zugänglichmachung von digitalisierten Werken über
> > den DFG-Viewer oder anderer Präsentationswerkzeuge - Version 20140424
> >
> > Liebe Listenteilnehmer und -teilnehmerinnen, werte Interessierte,
> >
> > veröffentlichte Werke in gedruckter oder handgeschriebener Form, die in
> > ihrem materiellen Bestand erheblich gefährdet sind, können Nutzerinnen
> > und Nutzern nicht regelmäßig für Studien- und Forschungszwecke direkt
> > ausgehändigt werden. In diesem Fall ist eine elektronische Kopie hilfreich.
> > Wenn das veröffentlichte Werk den Status der Gemeinfreiheit jedoch noch
> > nicht besitzt, können urheberrechtliche Schrankenregelungen trotzdem den
> > Zugang zum Werk über einen elektronischen Leseplatz ermöglichen. Um den
> > Normzweck von § 52b UrhG möglichst wirksam zu realisieren, sollten
> > beweisrelevante Daten den urheberrechtlichen Status des veröffentlichten
> > Werkes und des Zugangspfades zur Kopie belegen können.
> >
> > Ich schlage deshalb vor, dass wir eine Konvention vereinbaren. Es geht um
> > einheitliche Aussagen in der Sprache des MODS-Standards über die
> > Zugänglichmachung von digitalisierten Werken nach dem § 52b UrhG im
> > deutschen Urheberrechtsgesetz [1]. Die Konvention soll unabhängig davon
> > sein, wann ein METS-Viewer bzw. der DFG-Viewer mit seinen Algorithmen
> > die Idee komplett umsetzen kann. Es ist also ein Plan für die Zukunft.
> >
> >
> > Es soll das XML-Element <mods:accessCondition> als Container für ein
> > Metadatum dienen, das eine bestimmte Form hat.
> >
> > Ich schlage in Bezug auf die Form folgende Aussageform vor:
> >
> > info-URI = info-scheme ":" info-identifier [ fragment-marker
> > fragment ]
> >
> > Beispiel: info:ISIL/DE-
> > B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
> >
> > info-scheme = "info"
> >
> > info-identifier = namespace "/" identifier
> >
> > Beispiel: ISIL / DE-B478
> >
> > namespace = scheme
> >
> > identifier = *(ALPHA / DIGIT / "-" )
> >
> > fragment-marker = ("#" / "/fragment/")
> >
> > fragment = modus [ "/" cardinality ":" quantifier]
> >
> > quantifier = DIGIT *(DIGIT)
> >
> > controlled vocabulary = *(ALPHA / "-" )
> >
> > modus = controlled vocabulary {readingRoomOnly,
> > workInPublicDomain}
> >
> > cardinality = controlled vocabulary {maxConcurrentUse}
> >
> >
> >
> > Diese Variablen werden gegen Individuenkonstanten in MODS ausgetauscht:
> >
> > 1. "info" . als namespace component gemäß RFC 4452 [2]
> >
> > 2. info-identifier . in diesem Fall ISIL-Identifier gemäß ISO 15511 [3]
> >
> > 3. hash mark # bzw. number sign ("#") character . gemäß RFC 3986 zur
> > Einleitung eines Fragment-Identifiers oder die Zeichenfolge "/fragment/".
> > Besser wäre das "#"-Zeichen
> >
> > 3. modus = kontrolliertes Vokabular
> >
> > 4. cardinality = kontrolliertes Vokabular
> >
> > 5. quantifier = positive Ganzzahl bzw. Integer (Datentyp)
> >
> > Begründung:
> > ===========
> >
> > Rz1 . Nach dem § 52b UrhG ist der Kreis der Privilegierten in Deutschland
> > beschränkt auf öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen und Archive.
> Das
> > Privileg steht im Zusammenhang mit dem Zugriff auf digitale
> > Vervielfältigungsstücke. Der Zugriff bezieht sich auf einen Zugriffsstartpunkt.
> > Dieser Zugriffsstartpunkt wird bestimmt mit dem Zugriff "in den Räumen der
> > jeweiligen Einrichtung". Es müssen laut Gesetz dafür eigens eingerichtete
> > elektronische Leseplätze bereitstehen. Der erlaubte Raum ist derjenige, in
> > dem sich zeitgleich die veröffentlichten Werke aus dem Bestand befinden.
> > Dieser Raum ist die Behausung der Körperschaft inklusive der Netzwerke
> > und Bestände.
> >
> > Rz 2 . Ein "Leseplatz" ist nicht näher im Gesetz bestimmt. Die "Einrichtung"
> > des elektronischen Leseplatzes ist ebenso nicht näher bestimmt. [4] Der
> > Zugriffsstartpunkt ist zumindest eine funktionelle Verbindung von
> erlaubtem
> > Raum und Leseplatz. Sofern die Freiheit der technischen Umsetzung
> > besteht, kann der Begriff "Lesesaal" als Konzept für körperliche und virtuelle
> > Räume in diesem Kontext eingeführt werden. Man kann beide Räume unter
> > einem Rechtsraum subsumieren. Dieser Rechtsraum wird vom Hausrecht der
> > Bibliothek erfüllt. (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB)
> >
> > Rz 3 . Ich nenne einen neuen Begriff: der Zugriffspfad. Dieser besteht aus
> > einem Leseplatz mit IP-Netzwerkanschluß und einem Gateway des
> > erlaubten Raumes für den Zugriff auf das elektronisch zugängliche Werk. Das
> > elektronische Werk kann sehrwohl außerhalb des erlaubten Raumes
> > gespeichert sein. Das IP-Gateway des erlaubten Raumes ist in diesem
> > Dokument die Grenze zum nicht erlaubten Raum. Interne IP-Gateways
> > können vernachlässigt werden.
> >
> > Rz 4 . Mit dem ISIL-Code ist eindeutig benannt, welcher erlaubter Raum
> > gemeint ist. Mit der Identifizierung der Einrichtung wird auch die
> > Identifierung einer sog. "Authorization policy" nach RFC 4810 [5] S. 8
> > vorbereitet. Es ist damit auch ausgesagt, dass "veröffentlichte Werke aus
> > dem Bestand" sich ebenda örtlich befinden. Damit ist auch ein Innen- und
> > Außenliegen des Zugriffsstartpunktes in Bezug auf das elektronische
> > Netzwerk definierbar. Mit dem International Standard Identifier for Libraries
> > and Related Organizations (ISIL) kann nicht nur die Bibliothek, sondern auch
> > ihr IP-Gateway zum Internet oder zu irgendein Extranet bezeugt werden.
> > Dieses Gateway muß die Bibliothek aus schuldrechtlichen Gründen
> > kontrollieren und hält dieses zur Nutzung bereit.[6] Dieses gilt auch bei
> einer
> > Mehrzahl von Gateways.
> >
> > Rz 5 . Das kontrollierte Vokabluar zu "modus" soll sparsam die
> > urheberechtsgesetzlichen Stati der Werke ausdrücken: Die Begriffe
> > "workInPublicDomain" für gemeinfrei und "readingRoomOnly" für das
> > Verfahren nach § 52b UrhG sind ausreichend.
> >
> > Rz 6 . Das kontrollierte Vokabluar zu "cardinality" soll in diesem Beispiel
> > sparsam den urheberechtsgesetzlichen Freiheitsgrad der gleichzeitigen
> > Nutzung unter der Kontrolle einer Bestandsakzessorietät bemessen. Der
> > Begriff "maxConcurrentUse" kann dies übernehmen. Die Variable
> > "quantifier" beziffert das Stückmaß. Es steht dahin, wie die Algorithmen
> > diese Maximalgrenze kontrollieren. Im Gesetz wird diese Grenze als
> > "grundsätzlich" bezeichnet, so dass in Spitzenzeiten ausnahmsweise diese
> > Grenze auch überschritten werden kann.
> >
> > Muster:
> > =======
> >
> > <mods:accesCondition>
> > info:ISIL/DE-B478#workInPublicDomain
> > </accessCondition>
> >
> > <mods:accesCondition>
> > info:ISIL/DE-B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
> > </accessCondition>
> >
> > Besondere Schlagwörter:
> > On-the-Spot-Consultation; Fragment Identifier; öffentliche
> > Zugänglichmachung; public availability; Bestandsakzessorietät
> >
> > Umsetzung in Goobi.production
> > ===========================
> >
> > Siehe im Wiki der Goobi-Community:
> > http://wiki.goobi.org/index.php/Metadateneditor_%28%C3%9Cberblick%29
> > #Beschreibung_mit_Stand_M.C3.A4rz_2014
> >
> > =====================
> > [1] http://dejure.org/gesetze/UrhG/52b.html
> >
> > [2] http://www.ietf.org/rfc/rfc4452.txt
> >
> > [3] http://biblstandard.dk/isil/
> >
> > [4] Man denkt intuitiv an bibliothekseigene Leseplatzgeräte wie Computer
> > oder Terminals. Das muss m.E. aber nicht sein. Beachte: BGH · Beschluss
> vom
> > 20. September 2012 · Az. I ZR 69/11 (Elektronische Leseplätze) ): Das
> > Verfahren wurde ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union
> > wurden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. . Es soll zudem eine
> > sukzessive Schrankennutzung im wissenschaftlichen Bereich nach § 53 UrhG
> > verhindert werden. . https://openjur.de/u/611961.html
> >
> > [5] Request for Comments: 4810. Long-Term Archive Service Requirements
> > https://tools.ietf.org/html/rfc4810
> >
> > [6] Telemediengesetz § 2 . http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html
> >
> >
> > Mit freundlichen Grüßen,
> > Martin Wünsch, M.A. (LIS)
> > Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
> >
> > des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung
> > - Koordination Digitale Bibliothek -
> > Warschauer Strasse 34 - 38
> > 10243 Berlin
> > Tel.: +49 (0) 30.29 33 60-41
> > Fax: +49 (0) 30.29 33 60-25
> > Mobil: +49 (0) 176.53421990
> > Voicebox: +49 (0) 3212.101 45 89
> > mail: wuensch(a)bbf.dipf.de
> > http: www.bbf.dipf.de
> >
> >
> >
> >
> >
>
Liebe Listenteilnehmer und -teilnehmerinnen, werte Interessierte,
veröffentlichte Werke in gedruckter oder handgeschriebener Form, die in ihrem materiellen Bestand erheblich gefährdet sind, können Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig für Studien- und Forschungszwecke direkt ausgehändigt werden. In diesem Fall ist eine elektronische Kopie hilfreich. Wenn das veröffentlichte Werk den Status der Gemeinfreiheit jedoch noch nicht besitzt, können urheberrechtliche Schrankenregelungen trotzdem den Zugang zum Werk über einen elektronischen Leseplatz ermöglichen. Um den Normzweck von § 52b UrhG möglichst wirksam zu realisieren, sollten beweisrelevante Daten den urheberrechtlichen Status des veröffentlichten Werkes und des Zugangspfades zur Kopie belegen können.
Ich schlage deshalb vor, dass wir eine Konvention vereinbaren. Es geht um einheitliche Aussagen in der Sprache des MODS-Standards über die Zugänglichmachung von digitalisierten Werken nach dem § 52b UrhG im deutschen Urheberrechtsgesetz [1]. Die Konvention soll unabhängig davon sein, wann ein METS-Viewer bzw. der DFG-Viewer mit seinen Algorithmen die Idee komplett umsetzen kann. Es ist also ein Plan für die Zukunft.
Es soll das XML-Element <mods:accessCondition> als Container für ein Metadatum dienen, das eine bestimmte Form hat.
Ich schlage in Bezug auf die Form folgende Aussageform vor:
info-URI = info-scheme ":" info-identifier [ fragment-marker fragment ]
Beispiel: info:ISIL/DE-B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
info-scheme = "info"
info-identifier = namespace "/" identifier
Beispiel: ISIL / DE-B478
namespace = scheme
identifier = *(ALPHA / DIGIT / "-" )
fragment-marker = ("#" / "/fragment/")
fragment = modus [ "/" cardinality ":" quantifier]
quantifier = DIGIT *(DIGIT)
controlled vocabulary = *(ALPHA / "-" )
modus = controlled vocabulary {readingRoomOnly, workInPublicDomain}
cardinality = controlled vocabulary {maxConcurrentUse}
Diese Variablen werden gegen Individuenkonstanten in MODS ausgetauscht:
1. "info" . als namespace component gemäß RFC 4452 [2]
2. info-identifier . in diesem Fall ISIL-Identifier gemäß ISO 15511 [3]
3. hash mark # bzw. number sign ("#") character . gemäß RFC 3986 zur Einleitung eines Fragment-Identifiers oder die Zeichenfolge "/fragment/". Besser wäre das "#"-Zeichen
3. modus = kontrolliertes Vokabular
4. cardinality = kontrolliertes Vokabular
5. quantifier = positive Ganzzahl bzw. Integer (Datentyp)
Begründung:
===========
Rz1 . Nach dem § 52b UrhG ist der Kreis der Privilegierten in Deutschland beschränkt auf öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen und Archive. Das Privileg steht im Zusammenhang mit dem Zugriff auf digitale Vervielfältigungsstücke. Der Zugriff bezieht sich auf einen Zugriffsstartpunkt. Dieser Zugriffsstartpunkt wird bestimmt mit dem Zugriff "in den Räumen der jeweiligen Einrichtung". Es müssen laut Gesetz dafür eigens eingerichtete elektronische Leseplätze bereitstehen. Der erlaubte Raum ist derjenige, in dem sich zeitgleich die veröffentlichten Werke aus dem Bestand befinden. Dieser Raum ist die Behausung der Körperschaft inklusive der Netzwerke und Bestände.
Rz 2 . Ein "Leseplatz" ist nicht näher im Gesetz bestimmt. Die "Einrichtung" des elektronischen Leseplatzes ist ebenso nicht näher bestimmt. [4] Der Zugriffsstartpunkt ist zumindest eine funktionelle Verbindung von erlaubtem Raum und Leseplatz. Sofern die Freiheit der technischen Umsetzung besteht, kann der Begriff "Lesesaal" als Konzept für körperliche und virtuelle Räume in diesem Kontext eingeführt werden. Man kann beide Räume unter einem Rechtsraum subsumieren. Dieser Rechtsraum wird vom Hausrecht der Bibliothek erfüllt. (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB)
Rz 3 . Ich nenne einen neuen Begriff: der Zugriffspfad. Dieser besteht aus einem Leseplatz mit IP-Netzwerkanschluß und einem Gateway des erlaubten Raumes für den Zugriff auf das elektronisch zugängliche Werk. Das elektronische Werk kann sehrwohl außerhalb des erlaubten Raumes gespeichert sein. Das IP-Gateway des erlaubten Raumes ist in diesem Dokument die Grenze zum nicht erlaubten Raum. Interne IP-Gateways können vernachlässigt werden.
Rz 4 . Mit dem ISIL-Code ist eindeutig benannt, welcher erlaubter Raum gemeint ist. Mit der Identifizierung der Einrichtung wird auch die Identifierung einer sog. "Authorization policy" nach RFC 4810 [5] S. 8 vorbereitet. Es ist damit auch ausgesagt, dass "veröffentlichte Werke aus dem Bestand" sich ebenda örtlich befinden. Damit ist auch ein Innen- und Außenliegen des Zugriffsstartpunktes in Bezug auf das elektronische Netzwerk definierbar. Mit dem International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations (ISIL) kann nicht nur die Bibliothek, sondern auch ihr IP-Gateway zum Internet oder zu irgendein Extranet bezeugt werden. Dieses Gateway muß die Bibliothek aus schuldrechtlichen Gründen kontrollieren und hält dieses zur Nutzung bereit.[6] Dieses gilt auch bei einer Mehrzahl von Gateways.
Rz 5 . Das kontrollierte Vokabluar zu "modus" soll sparsam die urheberechtsgesetzlichen Stati der Werke ausdrücken: Die Begriffe "workInPublicDomain" für gemeinfrei und "readingRoomOnly" für das Verfahren nach § 52b UrhG sind ausreichend.
Rz 6 . Das kontrollierte Vokabluar zu "cardinality" soll in diesem Beispiel sparsam den urheberechtsgesetzlichen Freiheitsgrad der gleichzeitigen Nutzung unter der Kontrolle einer Bestandsakzessorietät bemessen. Der Begriff "maxConcurrentUse" kann dies übernehmen. Die Variable "quantifier" beziffert das Stückmaß. Es steht dahin, wie die Algorithmen diese Maximalgrenze kontrollieren. Im Gesetz wird diese Grenze als "grundsätzlich" bezeichnet, so dass in Spitzenzeiten ausnahmsweise diese Grenze auch überschritten werden kann.
Muster:
=======
<mods:accesCondition>
info:ISIL/DE-B478#workInPublicDomain
</accessCondition>
<mods:accesCondition>
info:ISIL/DE-B478#readingRoomOnly/maxConcurrentUse:2
</accessCondition>
Besondere Schlagwörter:
On-the-Spot-Consultation; Fragment Identifier; öffentliche Zugänglichmachung; public availability; Bestandsakzessorietät
Umsetzung in Goobi.production
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Siehe im Wiki der Goobi-Community: http://wiki.goobi.org/index.php/Metadateneditor_%28%C3%9Cberblick%29#Beschr…
=====================
[1] http://dejure.org/gesetze/UrhG/52b.html
[2] http://www.ietf.org/rfc/rfc4452.txt
[3] http://biblstandard.dk/isil/
[4] Man denkt intuitiv an bibliothekseigene Leseplatzgeräte wie Computer oder Terminals. Das muss m.E. aber nicht sein. Beachte: BGH · Beschluss vom 20. September 2012 · Az. I ZR 69/11 (Elektronische Leseplätze) ): Das Verfahren wurde ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union wurden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. . Es soll zudem eine sukzessive Schrankennutzung im wissenschaftlichen Bereich nach § 53 UrhG verhindert werden. . https://openjur.de/u/611961.html
[5] Request for Comments: 4810. Long-Term Archive Service Requirements https://tools.ietf.org/html/rfc4810
[6] Telemediengesetz § 2 . http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Wünsch, M.A. (LIS)
Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung
des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung
- Koordination Digitale Bibliothek -
Warschauer Strasse 34 - 38
10243 Berlin
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http: www.bbf.dipf.de
Lieber Herr Meyer,
a) ORDERLABEL und LABEL
***
Über die Behandlung der Angaben im DFG-Viewer können wir aber gerne
diskutieren. Vorstellbar wäre ja z.B., dass der DFG-Viewer
standardmäßig ORDERLABEL anzeigt, aber auf LABEL zurückgreift, wenn
kein ORDERLABEL vorhanden ist. Oder dass er die Anzeige aus LABEL +
ORDERLABEL zusammensetzt (dann müssten Sie Ihre Angabe als
LABEL="Blatt" und ORDERLABEL="1" kodieren).
***
Mir erscheint die Lösung sinnvoll, standardmäßig ORDERLABEL zu
verwenden und, falls dies Attribut nicht vergeben wurde, LABEL. Aber ich
weiß nicht, ob das für andere Projekte ungewollte Effekte hat.
b) Verschwinden des Menüs
Da es bei mir auf dem gleichen Rechner mit dem gleichen Betriebssystem
im gleichen Browser heute funktioniert und ich auch keinerlei Erklärung
dafür habe, denke ich, dass wir diesen Punkt ruhen lassen können. Bei
anderen scheint das Problem ja nicht aufzutreten und bei mir nicht
unter reproduzierbaren Bedingungen.
c) Maßangaben
Die Angabe selbst (4°, 8° etc.) gibt die Faltung des Papiers an und
ist durchaus üblich. Unsere Kodierung ist aber vielleicht etwas
eigenwillig. Wir planen sie in Zukunft in der ebenso eigenwilligen
Angabe
<measureGrp type="binding">
<height quantity="275" unit="mm">275mm</height>
<width quantity="175" unit="mm">175mm</width>
<measure type="format">4°</measure>
</measureGrp>
unterzubringen. Das ist aber eine spezifische Anpassung. Die Angabe in
Millimetern soll in den nächsten Jahren ergänzt und ebenfalls in
<extent> angegeben werden:
<measureGrp type="leaves" corresp="#locusGrp001">
<height quantity="250" unit="mm">250mm</height>
<width quantity="150" unit="mm">150mm</width>
</measureGrp>
<dimensions> nutzen wir zwar zur Kennzeichnung einzelner Flächen,
bezüglich der Angaben zum Format vom Typ 4° benutzen wir jedoch ein
spezielles <measure>, da diese Angabe nicht eindeutig in <width> und
<height> zu übersetzen ist. M.E. müssen aber all diese Maßangaben
nicht unbedingt in die Kopfzeile übernommen werden, da die
Auszeichnung wohl etwas zu projektspezifisch ist.
Herzlich grüßt
Philipp Vanscheidt
--
Universität Trier
Center for Digital Humanities
Universitätsring 15, 54286 Trier
Tel.: (0651) 201-3849
pvanscheidt(a)uni-trier.de
Zitat von "Meyer, Sebastian" <Sebastian.Meyer(a)slub-dresden.de>:
> Lieber Herr Vanscheidt,
>
>> Die Verwandlung von LABEL in ORDERLABEL
>> werden
>> wir vornehmen. Da wir auch die Art der Einheit angeben (z.B. "Blatt
>> 1"), hatte ich LABEL für richtig gehalten. Aber auch ORDERLABEL
>> müssste dies unterstützen.
>
> aus semantischer Sicht würde ich Ihnen da zustimmen: LABEL erscheint
> mir für diese Angabe in der Tat geeigneter als ORDERLABEL. Das
> METS-Anwendungsprofil für den DFG-Viewer sieht aber nur die Anzeige
> von ORDERLABEL vor. Nach derzeitigem Stand hätten Sie also die Wahl
> zwischen einer semantisch weniger schönen Kodierung oder nicht zur
> Anzeige kommenden, aber semantisch korrekten Daten.
>
> Über die Behandlung der Angaben im DFG-Viewer können wir aber gerne
> diskutieren. Vorstellbar wäre ja z.B., dass der DFG-Viewer
> standardmäßig ORDERLABEL anzeigt, aber auf LABEL zurückgreift, wenn
> kein ORDERLABEL vorhanden ist. Oder dass er die Anzeige aus LABEL +
> ORDERLABEL zusammensetzt (dann müssten Sie Ihre Angabe als
> LABEL="Blatt" und ORDERLABEL="1" kodieren).
>
>> Das Phänomen mit dem Menü konnte ich leider auch nicht sicher
>> reproduzieren. Heute ist es mir aber wieder unter Windows 7, Firefox
>> 28.0, gelungen. Ich hänge zwei Bilder an. Firebug zeigt mir lediglich
>> eine Warnung zu jquery in Zeile 312 an:
>>
>> "getPreventDefault() sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden
>> Sie
>> stattdessen defaultPrevented."
>>
>> Möglicherweise sind tatsächlich Sicherheitseinstellungen
>> verantwortlich. JavaScript sollte aber in dem Browser ausgeführt
>> werden.
>
> Hm, das bleibt mysteriös. Ich kann den Fehler noch immer nicht
> reproduzieren, egal mit welchem Browser ich es versuche (Firefox,
> Safari, Opera, IE, Chrome in jeweils unterschiedlichen Versionen).
> Es scheint mir aber doch eher kein Javascript-Problem zu sein, weil
> alle fehlenden Teile der Anzeige eigentlich ohne Javascript
> generiert werden. Der einzige JS-Teil (nämlich die Bildanzeige)
> funktioniert ja komischerweise...
> Könnte es sich um ein Problem mit dem Stylesheet handeln, d.h. sind
> die Angaben ggf. im HTML-Quellcode vorhanden und werden lediglich
> nicht sichtbar angezeigt?
>
>> <tei:extent>
>> <tei:measure type="leavesCount">301 Bll.</tei:measure>
>> <tei:measure type="pageDimensions">8°</tei:measure>
>> </tei:extent>
>
> Das TEI-Anwendungsprofil sieht für die Angabe der Blattzahl
> tei:measure[@type="leavesCount"] vor, für die Abmessungen jedoch
> tei:dimensions[@type="leaves"] (auch innerhalb tei:extent, wobei die
> konkreten Größenangaben in tei:width und tei:height zu kodieren
> sind).
> Einerseits lag hier also ein Konfigurationsfehler im DFG-Viewer vor,
> der das Attribut "leavesCount" nicht korrekt auswertete (das habe
> ich behoben). Andererseits aber auch eine vom (zugegebenermaßen noch
> immer nicht veröffentlichten) Anwendungsprofil abweichende
> Kodierung der Blattgröße.
> Wie wollen wir mit letzterem verfahren? Ist Ihre Form der Kodierung
> üblich und sollte unterstützt werden? Oder handelt es sich um eine
> einrichtungsspezifische Kodierung? Sie schreiben, dass Sie diesen
> Teil ohnehin überarbeiten möchten. Wie wird denn künftig die
> Kodierung aussehen?
>
> Viele Grüße
> Sebastian Meyer
>
> --
> Sebastian Meyer
> Referatsleiter Digitale Bibliothek
>
> Sächsische Landesbibliothek -
> Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
> Abteilung IT, Referat Digitale Bibliothek
> 01054 Dresden
> Besucheradresse: Zellescher Weg 18
> Tel.: +49 351 4677 206 | Fax: +49 351 4677 711
> E-Mail: sebastian.meyer(a)slub-dresden.de
>
> http://www.slub-dresden.de
>
>> -----Original Message-----
>> From: Philipp Vanscheidt [mailto:pvanscheidt@uni-trier.de]
>> Sent: Monday, April 07, 2014 4:31 PM
>> To: technik(a)dfg-viewer.de; Meyer, Sebastian
>> Cc: technik(a)dfg-viewer.de
>> Subject: Re: [DFG-Viewer] v3: Menü leert sich
>>
>> Lieber Herr Meyer,
>>
>> vielen Dank für die schnelle Korrektur bezüglich des
>> Inhaltsverzeichnisses. Die Verwandlung von LABEL in ORDERLABEL
>> werden
>> wir vornehmen. Da wir auch die Art der Einheit angeben (z.B. "Blatt
>> 1"), hatte ich LABEL für richtig gehalten. Aber auch ORDERLABEL
>> müssste dies unterstützen.
>>
>> Das Phänomen mit dem Menü konnte ich leider auch nicht sicher
>> reproduzieren. Heute ist es mir aber wieder unter Windows 7, Firefox
>> 28.0, gelungen. Ich hänge zwei Bilder an. Firebug zeigt mir lediglich
>> eine Warnung zu jquery in Zeile 312 an:
>>
>> "getPreventDefault() sollte nicht mehr verwendet werden. Verwenden
>> Sie
>> stattdessen defaultPrevented."
>>
>> Möglicherweise sind tatsächlich Sicherheitseinstellungen
>> verantwortlich. JavaScript sollte aber in dem Browser ausgeführt
>> werden.
>>
>> Eine Kleinigkeit ist mir noch in der Kopfzeile aufgefallen. Dort
>> werden Blattzahl und Formatangabe nicht mit Komma und Leerzeichen
>> getrennt:
>>
>> Trier, Stadtbibliothek und Stadtarchiv Trier, Hs 1060/1293 4°, Papier,
>> 275 Bll.4°, 15. Jh.
>>
>> Im XML steht diese Information beispielsweise aktuell* so in der
>> DMDSec:
>>
>> <tei:extent>
>> <tei:measure type="leavesCount">301 Bll.</tei:measure>
>> <tei:measure type="pageDimensions">8°</tei:measure>
>> </tei:extent>
>>
>> Wahrscheinlich wird also einfach <measure> abgefragt. Unsere
>> Darstellung ist vielleicht nicht die eleganteste, aber TEI-konform.
>> Die Werte des Attributs type sind allerdings in diesem Zusammenhang
>> nicht festgelegt. Es wäre also auch nicht sinnvoll, nach ihnen zu
>> spezifizieren. Vielleicht sollten aber alle Inhalte von <measure> an
>> dieser Stelle trotzdem mit Komma und Leerzeichen getrennt und nicht
>> zu
>> einer Zeichenkette verbunden werden.
>>
>> Herzlich grüßt
>> Philipp Vanscheidt
>>
>> * Wir werden diesen Teil aus anderen Gründen überarbeiten, aber das
>> Problem ist davon unberührt.
>>
>> --
>> Universität Trier
>> Center for Digital Humanities
>> Universitätsring 15, 54286 Trier
>> Tel.: (0651) 201-3849
>> pvanscheidt(a)uni-trier.de
>>
>>
>> Zitat von "Meyer, Sebastian" <Sebastian.Meyer(a)slub-dresden.de>:
>>
>> > Lieber Herr Vanscheidt,
>> >
>> > vielen Dank fürs gründliche Testen und die Rückmeldungen! Dazu im
>> Einzelnen:
>> >
>> >> Nun wird allerdings das Inhaltsverzeichnis aus der Logical
>> >> Structure nicht mehr
>> >> angezeigt und auch die Werte von LABEL aus den Einträgen der
>> Physical
>> >> Structure scheinen nicht mehr angezeigt zu werden. Bei dem Beispiel,
>> das Sie
>> >> im Dezember geschickt hatten (BSB Cod.icon. 222) trat diese
>> Veränderung
>> >> scheinbar nicht auf.
>> >
>> > Die Anzeige des Inhaltsverzeichnisses habe ich repariert. Ihre
>> > METS-Dateien unterscheiden sich in der Art der Verknüpfung des
>> > obersten logischen Strukturelements mit seinen physischen Teilen von
>> > den von mir getesteten METS-Dateien. Sie verweisen mit einem
>> > einzigen smLink pauschal von der Handschrift auf die "physSequence",
>> > während wir auf jede einzelne physische Seite verweisen. Da aus
>> > METS-Sicht beides erlaubt ist (und ich Ihre Variante sogar eleganter
>> > finde), habe ich den DFG-Viewer dahingehend angepasst, dass er
>> beide
>> > Varianten unterstützt.
>> > Dass Ihre LABEL nicht angezeigt werden, liegt daran, dass
>> > Paginierungs-/Foliierungsinformationen im Attribut ORDERLABEL
>> > erwartet werden. Das entspricht auch der bisherigen Praxis bei
>> > Drucken und ist auch so im TEI-Beispieldokument kodiert. Da müssten
>> > Sie also bitte Ihre METS-Dateien anpassen.
>> >
>> >> noch ein kleiner Nachtrag: Unsere PDF-Dateien zum Herunterladen
>> werden
>> >> scheinbar nicht mehr gefunden. In dem Beispiel, das ich gerade
>> geschickt
>> >> habe, sind nun zumindest beide Knöpfe ausgegraut.
>> >
>> > Auch da hatte sich noch ein Bug versteckt, den ich nun behoben habe.
>> >
>> >> bei unseren Dateien verschwindet nach der Änderung vom tei-
>> protoyp zu
>> >> v3 das Menü, wenn man das Auswahlmenü der Bildanzeige (aus der
>> Physical
>> >> Structure: [1], [2], ...) benutzt. Die Seite, die ausgewählt wurde,
>> >> wird angezeigt,
>> >> aber das obere und das rechte Menü des Viewers leeren sich.
>> Ausklappen lässt
>> >> sich das obere Menü dann noch.
>> >
>> > Diesen Fehler kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe es in
>> > verschiedenen Browsern versucht und kann in keinem den
>> beschriebenen
>> > Fehler feststellen. Welchen Browser verwenden Sie? Haben Sie eine
>> > Javascript-Konsole zur Verfügung und könnten einmal schauen, ob
>> dort
>> > Fehler ausgegeben werden? Könnten Sie mir ggf. einen Screenshot
>> der
>> > fehlerhaften Darstellung zukommen lassen?
>> >
>> > Viele Grüße und schönes Wochenende!
>> > Sebastian Meyer
>> >
>> > --
>> > Sebastian Meyer
>> > Referatsleiter 2.1 - Digitale Bibliothek
>> >
>> > Sächsische Landesbibliothek -
>> > Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
>> > 01054 Dresden
>> > Tel.: +49 351 4677-206
>> > Fax: +49 351 4677-711
>> > http://www.slub-dresden.de/
>> >
>> >> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>> >> Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-
>> bounces@dfg-
>> >> viewer.de] Im Auftrag von Philipp Vanscheidt
>> >> Gesendet: Mittwoch, 2. April 2014 18:14
>> >> An: dv-technik(a)dfg-viewer.de
>> >> Betreff: [DFG-Viewer] v3: Menü leert sich
>> >>
>> >> Liebe Liste,
>> >>
>> >> bei unseren Dateien verschwindet nach der Änderung vom tei-
>> protoyp zu
>> >> v3 das Menü, wenn man das Auswahlmenü der Bildanzeige (aus der
>> Physical
>> >> Structure: [1], [2], ...) benutzt. Die Seite, die ausgewählt wurde,
>> >> wird angezeigt,
>> >> aber das obere und das rechte Menü des Viewers leeren sich.
>> Ausklappen lässt
>> >> sich das obere Menü dann noch.
>> >>
>> >> Herzlich grüßt
>> >> Philipp Vanscheidt
>> >>
>> >> --
>> >> Universität Trier
>> >> Center for Digital Humanities
>> >> Universitätsring 15, 54286 Trier
>> >> Tel.: (0651) 201-3849
>> >> pvanscheidt(a)uni-trier.de
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