Lieber Herr Meyer,
es sollte möglich sein, sich vom METS light zu verabschieden. Das ist,
wie Sie richtig sagen, ja wirklich eine Kleinigkeit und aus meiner Sicht
ist Standard eben Standard. Wäre auf der nächsten Sitzung zu beschließen.
Viele Grüße,
ihr
Th. Stäcker
Meyer, Sebastian schrieb:
Lieber Herr Heiligenhaus,
ja, da rächt es sich nun, dass wir dieses elende METS light unterstützen... Nur um eine
structLink-Sektion mit einem einzigen smLink-Eintrag und eine structMap-Sektion mit einem
einzigen logischen Eintrag einzusparen, müssen wir nun an zig Stellen Sonderbehandlungen
einbauen. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass diese zwei Zeilen XML die Sache auch
nicht unzumutbar kompliziert gemacht, uns dafür aber technisch sauberes METS beschert
hätten.
Der Validator kann METS light nicht validieren, Version 2.0 des Viewers kann es nicht
anzeigen, die Beispiele und Dokumentation sorgen mit Ausnahmen und Sonderregeln für
Verwirrung und der Anwender glaubt METS zu erzeugen, das in Wahrheit aber kein valides
METS ist (und deshalb ausschließlich im Kontext des Viewers brauchbar ist). Und das führt
dann letztlich zu solchen Trugschlüssen wie denen von Herrn Graf und dem Kommentator
Markus.
Natürlich kann (und werde) ich nun einen Hinweis beim Validator anbringen, dass dieser
sich nicht für METS light eignet, letztlich wird das die Verwirrung aber eher noch
vergrößern.
Der DFG-Unterausschuss für Kulturelle Überlieferung hat vor anderthalb Wochen die
Verabschiedung des Praxisregel-Entwurfs beschlossen. Damit wird es nun also langsam
wirklich ernst für den Viewer. Meiner Meinung nach sollten wir die letzte Gelegenheit
nutzen und die offizielle Unterstützung von METS light wieder einstellen. Inoffiziell kann
der Viewer es ja auch weiterhin interpretieren, damit Anwender wie die BSB nicht schon
wieder ihr Format umstellen müssen, aber es sollte eben nirgendwo mehr dokumentiert oder
validiert werden. Künftige Anwender würden dann gleich echtes METS erzeugen, wovon
letztlich beide Seiten nur profitieren.
Viele Grüße
Sebastian Meyer
--
Sebastian Meyer
Projekt-Mitarbeiter
Sächsische Landesbibliothek -
Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
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Tel.: +49 351 4677-206
Fax: +49 351 4677-711
http://www.slub-dresden.de/
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
viewer.de] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2009 12:26
An: dv-technik(a)dfg-viewer.de
Betreff: [DFG-Viewer] Nochmal zum Validator
Lieber Herr Meyer,
ich habe gesehen, daß Sie nun den Validator auf den Viewer-Seiten aktiv
geschaltet haben:
http://dfg-viewer.de/profil-der-metadaten/validator/
Leider wird der Nutzer an keiner Stelle darauf hingewiesen, daß der
Validator keine METS/MODS-Dateien der Version 1 (Light-Profil)
validieren kann, obgleich unsere eigenen Beispiele auf den Viewer-
Seiten diesem Schema folgen. Wohin das führt, konnte vor kurzem die BSB
am eigenen Leibe erfahren:
http://archiv.twoday.net/stories/5525850/
Im Kommentar vom 19.2. heißt es:
"In dem angegebenen Link zum DFG-Viewer muss die URL, die zur METS
Datei fuehrt encoded werden.
Der derzeitige Link gibt lediglich eine Fehlermeldung des DFG-Viewers
aus; die METS Datei der BSB wird nichtmal geladen.
http://dfg-viewer.de/v1/?set%5Bmets%5D=http%3A%2F%2Fmdz10.bib-
bvb.de%2F%7Edb%2Fmets%2Fbsb00025408_mets.xml
waere die richtige URL - die allerdings auch nicht funktioniert, da die
METS Datei nicht den Spezifikationen des DFG Viewers entspricht."
Die BSB-METS-Datei entspricht sehr wohl den Vorgaben des DFG-Viewers im
Light-Profil (wie übrigens fast alle mir bisher bekannten Umsetzungen
der Viewer-Anforderungen an zig Standorten). Das Problem steckt hier
woanders (nämlich darin, daß die Image-URLs nicht mehr gültig sind).
Man sieht aber an diesem Beispiel, wie schnell aus solchen technischen
Wirrnissen Anwürfe generalisierender Art werden: "BSB missachtet ihre
Pflichten gegenüber der DFG". Das kann nicht im Interesse der Community
sein...
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus
--
Dr. Thomas Staecker (Leiter Abteilung Alte Drucke, Digitalisierung)
Herzog August Bibliothek - Postfach 1364 - D-38299 Wolfenbuettel
Tel. +49(0)5331/808-119 - email: staecker(a)hab.de