Lieber Herr Heiligenhaus,
Oh, dann reden wir aber - formal betrachten, was m.E. hier wichtig ist - nicht mehr über
URNs, sondern a) über Resolving-URLs, die evtl. um Parameter angereichert werden, oder b)
über eine URN-Auflösung zur einer Auswahlseite, die dann verschiedene Möglichkeiten des
Zugangs anbietet.
Korrekt.
Einem URN selbst kann man nicht "ansehen", woher er kopiert wurde.
Genau, schön, dass Sie es präzisieren. Das war in meiner Mail
missverstaendlich. In Ermangelungen anderer Resolver dachte ich, es
verstünde sich von selbst ;-)
Und wenn man ihm gleich eine Resolving-Adresse mit Parametern mitgibt,
dann ist das kein URN mehr, sondern eben ein spezifischer URL, den der
Nutzer sich kopiert. In dieser Hinsicht ist auch die Antwort der DNB
nicht wirklich präzise, denn hier werden URNs und Resolving-URLs nicht
klar voneinander abgegrenzt...
Jein, natürlich "steckt" da noch eine URN drin, aber das Ganze ist
natürlich keine URN mehr. Klar ist auch, dass der Modifier natürlich nur
funktioniert, wenn er dem Resolver der DNB übergeben wird, dem URN
Konzept selbst sind Modifier fremd und an anderen Resolvern würde es so
nicht funktionieren.
Insofern kann man vielleicht die Persistenzaspekte auch noch einmal
etwas entspannter sehen. Wenn ich (möglichst persönlich) in 100 Jahren
noch zu der Ressource kommen will, muss es unerheblich sein, in welchem
Kontext sie angezeigt wird. Im heir und jetzt geht es erst einmal nur um
einen konkreten Nutungskontext von URNs, die in einer bestimmten Form
aufgelöst werden. Es an den Resolver der DNB zu koppeln macht angesichts
mangelender Alternativen aus meiner Sicht aber Sinn.
Viele Grüße,
Ihr
Th. Stäcker
--
Dr. Thomas Staecker (Leiter Abteilung Alte Drucke, Digitalisierung)
Herzog August Bibliothek - Postfach 1364 - D-38299 Wolfenbuettel
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